Fahrschule Schaefer

"Begleitetes Fahren" mit 17 Jahren


Jugendliche können jetzt schon mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule mit der Fahrausbildung für die Klasse B beginnen
und nach bestandener Fahrprüfung zu ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.

Sie sind dann berechtigt, zusammen mit einem in die Fahrberechtigung namentlich eingetragenen Begleiter und beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat,
selbst seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und
bei dem keine Belastung mit mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorliegt.
Die Eltern der Jugendlichen entscheiden, ob ihre Kinder am "Begleiteten Fahren mit 17" teilnehmen dürfen.
Die Eltern entscheiden auch, wenn - außer ihnen selbst - etwa weitere Personen als Begleiter der 17-Jährigen in die vorläufige Fahrberechtigung eingetragen werden sollen.

Die Promillegrenze der 17-Jährigen, sowie auch der Begleiter, richtet sich
- wie für jeden anderen Fahrzeugführer auch -
nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Die "Fahrberechtigung mit 17" wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres,
ohne eine weitere Prüfung, zur vollwertigen Fahrerlaubnis der Klasse B.

Entgegen mancher Vermutungen stellt das "begleitete Fahren mit 17" keine Ausbildung durch Laien dar.
Vielmehr soll nach völlig gleicher Ausbildung und Prüfung wie bei älteren Führerscheinkandidaten auch,
dem Führerscheinneuling die Möglichkeit gegeben werden,
in Begleitung eines erfahreneren Fahrzeugführers seine ersten selbstständigen Erfahrungen zu sammeln.
Die Begleiter haben also nur die Aufgabe, vor eventuell nicht oder erst sehr spät erkannten Gefahren zu warnen
und diese dadurch abzuwenden oder nach vom Fahrer als schwierig empfundenen Situationen
Tipps für das Verhalten in zukünftig auftretenden ähnlichen Situationen zu geben.

Wir bieten für interessierte Eltern der bei uns in Ausbildung befindlichen Teilnehmer am BF 17,
sowie auch für eventuelle weitere Begleiter, ein 90-minütiges Einführungs-Seminar an,
bei dem weitere Details,
insbesondere die Aufgabe der Begleiter beim Fahren des Jugendlichen, Versicherungsfragen erläutert
und eventuell auftauchende weitere Fragen beantwortet werden können.