Die Fahrerlaubnis für
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter beträgt 18 (17) Jahre
Praktische Ausbildung mit anschliessender praktischer Prüfung
(Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist Voraussetzung)