Die Fahrerlaubnis für
Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz.
Mitgeführt werden darf
a) ein Anhänger bis 750 kg zGM
oder
b) ein Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zGm der Kombination nicht überschritten wird.
Das Mindestalter beträgt 18 (17) Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis.